Warnwestenmitführpflicht Deutschland ab 01.07.2014

Warenwestenpflicht ab 01.07.2014
Neue Warnwesten-Pflicht in Deutschland

 

Seit dem 01. Juli 2014 gilt eine allgemeine Warenwestenmitführpflicht für alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse.

 

Unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer muss eine Warnweste nach EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 griffbereit mitgeführt werden. Die Farbe ist nicht vorgeschrieben; erlaubt sind Warnwesten in Farben Gelb, Orange und Rotorange mit 2 umlaufenden 5 cm breiten reflektierenden Streifen.

 

Wir empfehlen für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnwest mitzuführen, um im Bedarfsfall (Panne/Unfall) jeder Person beim Verlassen aus Ihrem Fahrzeug Schutz durch gute Sichtbarkeit zu geben.

 

Unser Tipps für Sie:

  • für jeden Insassen eine Warnweste
  • griffbereit und leicht zugänglich im Handschuhfach / Seitenablage
  • vor Sonneneinstrahlung / Licht geschützt aufbewahren
  • vor dem Aussteigen anlegen

 

Art.-Nr. 86 065   Warnweste Orange

Art.-Nr. 86 067   Warnweste Gelb